Pflegereform 2027: Was auf Pflegebedürftige und Angehörige zukommen könnte

 

Weniger Leistungen, höhere Eigenanteile und erschwerter Zugang zu Unterstützungsangeboten: Der aktuelle Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sieht zahlreiche Änderungen in der Pflegeversicherung vor. Viele der diskutierten Maßnahmen könnten erhebliche Auswirkungen auf pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Familien haben.

Betroffen sind insbesondere Leistungen, die heute dazu beitragen, dass Pflegebedürftige möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden leben können. Dazu zählen unter anderem der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1, die Tagespflege, die Verhinderungspflege sowie weitere Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung.

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten geplanten Änderungen und ihre möglichen Folgen verständlich zusammengefasst.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Die dargestellten Inhalte basieren auf dem derzeit bekannten Gesetzesentwurf. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bis zum geplanten Inkrafttreten am 01.01.2027 sind Änderungen weiterhin möglich.

Die wichtigsten geplanten Änderungen auf einen Blick

Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag soll entfallen
Tagespflege: Bewährte Entlastung steht auf dem Spiel
Verhinderungspflege: Weniger Budget und geringere Flexibilität
Pflegegrad-Einstufung: Höhere Hürden für Betroffene?
Geplanter Wegfall der Pflegehilfsmittelpauschale

Die diskutierten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die finanzielle Situation der Pflegeversicherung zu stabilisieren. Dieses Ziel ist nachvollziehbar und notwendig.

Aus unserer Sicht darf dies jedoch nicht dadurch erreicht werden, dass Leistungen für pflegebedürftige Menschen reduziert, Angehörige zusätzlich belastet oder bewährte Unterstützungsangebote durch neue Hürden erschwert werden.

Deshalb sehen wir die derzeit diskutierten Regelungen des PNOG äußerst kritisch. Aus unserer Sicht handelt es sich nicht um eine Stärkung der Pflege, sondern um eine erhebliche Kürzung bewährter Leistungen mit weitreichenden Folgen für Pflegebedürftige, Angehörige und die häusliche Versorgung.

Wir werden die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam verfolgen und Sie auf dieser Seite sowie über unseren WhatsApp-Kanal „LANA informiert“ über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden halten.